beschlossen

Ja: 9, Anwesend: 1

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt nach Einschätzung des Landratsamtes dem § 34 BauGB  und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt. Es soll eine Lagerhalle für Holzprodukte errichtet werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 38/2022Fu, Neubau einer Lagerhalle für Holzprodukte auf dem Grundstück FlNr. 550; Gemarkung Asch, Am Bahnhof 6, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. bet. GRM Engel)