beschlossen

Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

In Weiterführung der 49. Sitzung vom 24.05.2022 informiert die zweite Bürgermeisterin Frau Raffalt über die Notwendigkeit der Erhöhung der bisherigen Fahrtkostenpauschale des Ersten Bürgermeisters.

 

Seit 01.05.2014 beträgt die Fahrtkostenpauschale 200,00€ pro Monat.

 

 


Beschluss:

 

Die Fahrtkostenpauschale des Ersten Bürgermeisters wird rückwirkend zum 01.04.2022 von 200,00 € auf 500,00 € erhöht und festgesetzt.

Die Fahrtkostenpauschale wird nach 1 Jahr erneut überprüft und ggf. angepasst.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         8           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (pers. bet. BGM Enthofer)