Sachvortrag:
In Weiterführung der 49. Sitzung vom 24.05.2022 informiert die zweite Bürgermeisterin Frau Raffalt über die Notwendigkeit der Erhöhung der bisherigen Fahrtkostenpauschale des Ersten Bürgermeisters.
Seit 01.05.2014 beträgt die Fahrtkostenpauschale 200,00€ pro Monat.
Beschluss:
Die Fahrtkostenpauschale des Ersten Bürgermeisters wird rückwirkend zum 01.04.2022 von 200,00 € auf 500,00 € erhöht und festgesetzt.
Die Fahrtkostenpauschale wird nach 1 Jahr erneut überprüft und ggf. angepasst.
Abstimmungsergebnis: dafür: 8 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen
(pers.
bet. BGM Enthofer)