vertagt

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Das Öschle“ und 1. Änderung „Das Öschle“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung und Abweichung gestellt.

-          § 3.1 Höchstwert baulicher Grundfläche in qm (110m²); geplant 131 m²

-          § 5.2 Garagen sind nur zulässig innerhalb der dafür festgesetztem Flächen; Die offene Garage wird in Richtung Süden um ca. 2,8 m und in Richtung Osten 1,7 m außerhalb der vorgesehenen Fläche errichtet. Sie nimmt eine Fläche von ca. 36,5 m² ein.

-          § 6.5 Dachneigung; Hauptgebäude: Zulässig 20° - 25° ; geplant 10 °, Nebengebäude: Zulässig 15°- 20° ; geplant 7 °

-          § 6.2 Fenster und Türen; Festverglastes Fenster o. Sprossen 2,01 x 1.56 Süd ; Festverglastes Fenster o. Sprossen 2,4 x 1,26 Osten

-          Garagen und Stellplatzverordnung (GastellV) § 2 Abs. 1 Zufahrt; Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche liegt bei ca. 1,45 m. Aufgrund der offen Bauweise ist die Sicht nicht eingeschränkt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. (§ 31 Abs. 2 Ziff. 3 BauGB).

 


Beschluss:

 

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt und im Bauausschuss behandelt.


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (vertagt)