Sitzung: 23.06.2022 2022/GFu/GR/052
beschlossen
Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein Einfamilienhaus errichtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen