beschlossen

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll ein Einfamilienhaus errichtet werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 40/2022Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 566/4; Gemarkung Leeder, Lerchenweg 9, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen