Sachvortrag:
Auf dem Grundstück soll ein Holzstadel saniert werden. Ein Teil wurde über die Grenze auf Gemeindegrund errichtet, dieser soll entfernt werden. Außerdem soll der Stadel um ca. 2 m verlängert werden. Zusammen mit der bestehenden Garage würde dann eine Grenzbebauung von 18,30 m (Bestand / Bestandschutz: 16,30 m)
Das widerspricht Art. 6 BayBO, dafür wird eine Abweichung (Art. 63 BayBO) benötigt. Über Abweichungen nach Abs. 1 Satz 1 von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen nach Abs. 2 Satz 1 entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde nach Maßgabe der Abs. 1 und 2.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen