beschlossen

Ja: 14, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Fortführung des BA30/2022Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Römerfeld 7. In der Sitzung vom 20.01.2022 hat der GR mehrere Abweichungen das Einvernehmen erteilt. Unter anderem auch dem Bau der Garage mit einer Grenzbebauung von 9m, davon 3 m außerhalb der Baugrenze. Das LRA sieht hier die Grundzüge der Planung berührt, es werden entsprechend geänderte Pläne mit einer 6 m Garage innerhalb der Baugrenzen vorgelegt.

Die geänderten Pläne benötigen zusätzlich folgende Befreiungen vom Bebauungsplan:

  • Antrag A auf Befreiung der Dacheindeckung: Die Garage soll mit einem Flachdach um den geplanten Widerkehr realisiert werden. Für die Dacheindeckung wird Kies auf dem Flachdach verwendet. Begründung Bauherr: Aus technischer Sicht ist bei einem Flachdach keine Eindeckung durch Dachziegel möglich
  • Antrag B auf Befreiung der festgesetzten Grundfläche für Terrassen: Laut Bauherr ist die Gestaltung der Terrasse aufgrund mehrerer Restriktionen lediglich außerhalb der festgesetzten Grundfläche möglich. Begründung Antragsteller: Die Terrasse wird lediglich ebenerdig angelegt und berührt daher nicht die Grundzüge der Planung.

Beide Punkte wurden vorab mit dem Landratsamt durch die Bauherren erarbeitet, welches eine positive Entscheidung in Aussicht gestellt hat. Aus Sicht der Verwaltung ist das Baufenster ausreichend groß, auch für Terrassen. Es wäre von den 15 im Baugebiet geplanten Bauplätzen, bei inzwischen 11 genehmigten Anträgen, die erste Befreiung für eine Terrasse außerhalb des Baufensters.

Das Flachdach der Garage wird unkritisch gesehen.

 


Beschluss:

 

Zum BA 30/2022Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Römerfeld 7, FlNr. 94/16, Gkg. Seestall inkl. der notwendigen Befreiung Antrag A wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 

Abstimmungsergebnis:         dafür:         14         Stimmen

                                             dagegen:    1           Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Zum BA 30/2022Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Römerfeld 7, FlNr. 94/16, Gkg. Seestall inkl. der notwendigen Befreiung Antrag B wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Der Befreiung wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         13         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen