Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.
Ein bestehender Stall soll zu zwei Wohnungen umgenutzt und eine Doppelgarage soll neu gebaut werden. Um Wohnraum zu schaffen ist im Baugesetzbuch § 35 Abs. 4 Nr. 1 dazu folgendes geregelt:
1. die Änderung der
bisherigen Nutzung eines Gebäudes, das unter den Voraussetzungen des Absatzes 1
Nummer 1 errichtet wurde, unter folgenden Voraussetzungen:
a) das Vorhaben dient einer zweckmäßigen
Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, ......
(§ 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB).
Eine Abstimmung mit dem LRA vorab durch den Planer hat ergeben, dass grundsätzlich bauplanungsrechtlich nichts gegen die Errichtung von zwei Wohneinheiten im ehem. landwirtschaftlichen Bestandsgebäude spricht.
Es eine Abstandsflächenübernahme-/Abstandsübernahmeerklärung durch den Nachbarn und eine Abweichung von Art. 6 Abs 2 BayBO notwendig.
Öffentliche Belange stehen nicht entgegen und die Erschließung ist gesichert.
Abstimmungsergebnis: dafür: 4 Stimmen
dagegen: 11 Stimmen
(somit
abgelehnt)