beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Am bestehenden Wohnhaus sollen 2 Schleppdachgauben im Dachgeschoß eingebaut werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 44/2022, Errichtung von 2 Dachgauben im Dachgeschoss auf dem Grundstück FlNr. 554/4; Gemarkung Leeder, Mühlgasse 5, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen