beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Im Gewerbegebiet „Am Bahnhof“ in den Gemarkungen Leeder und Asch soll eine Weiterentwicklung des Gewerbegebietes erfolgen. Geplant ist die Neuaufstellung von zwei verschiedenen Bebauungsplänen „Am Bahnhof Ost“ und „Am Bahnhof West“, für welche „Gewerbe“ als Art der Nutzung festgesetzt werden soll (s. Lageplan). Ziel der Aufstellung der Bebauungspläne ist es, bauliche Erweiterungsmöglichkeiten für ortsansässige Unternehmen zu schaffen.

Für beide Teilbereiche bestehen zum aktuellen Zeitpunkt rechtskräftige Bebauungspläne, welche im Zuge des Verfahrens aufhoben werden sollen. Das betrifft im östlichen Abschnitt den bestehenden VE-Plan „Sondergebiet Holzverarbeitung“ mit der 1. Änderung „Biomasseheizkraftwerk“ sowie im westlichen Abschnitt die Aufhebung des Bebauungsplanes Holzverarbeitung „Am Bahnhof“ mit 1. Änderung. In beiden Teilbereichen ist bisher ein „Sondergebiet“ als Art der Nutzung festgesetzt. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan im östlichen Abschnitt besteht ein Durchführungsvertrag mit der Gemeinde, der im Rahmen der Aufhebung des VE- Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzverarbeitung“ mit der 1. Änderung „Biomasseheizkraftwerk“ ebenfalls aufgehoben werden muss. Ausstehende Verpflichtungen sowie weitere, vom Landratsamt geforderte offene Fragestellungen zum Thema Entwässerung und Altlasten, werden im Rahmen der beiden Bebauungsplanaufstellungen aufgearbeitet.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für das Gebiet „Am Bahnhof Ost“. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.St.Nr. 474/1 1275, 1276, 1277, 1278, 1279, 1281, 1281/2, 1281/3, 1281/4, 1282/2, 1280, 1280/1, 1280/2 sowie Teilflächen der Flurnummer 1290 der Gemarkungen Leeder und Asch und betrifft eine Gesamtfläche von rund 6,5 ha soll (siehe Lageplan). Im Zuge der Aufstellung wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Holzverarbeitung“ mit der 1. Änderung „Biomasseheizkraftwerk“ aufgehoben.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB/ § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB/§ 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.

 

 

Abstimmungsergebnis:            dafür          12      Stimmen

dagegen      0        Stimmen

 

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Grünordnung für das Gebiet „Am Bahnhof West“. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.St.Nr. 1282, 1282/1, 1283, 1283/1, 1284, 1285, 1286, 1287, 1289, 1289/1 1288, 1293, 1292, 541/1, 1291, 1291/1, 541/5, 477/1, 476/1, 473, 472/3 sowie Teilflächen der Flurnummer 472/2, 1290, 463/1 und 476 der Gemarkungen Leeder und Asch und betrifft eine Gesamtfläche von rund 7,5 ha (siehe Lageplan). Im Zuge der Aufstellung wird der Bebauungsplan Holzverarbeitung „Am Bahnhof“ mit der 1. Änderung Holzverarbeitung „Am Bahnhof“ aufgehoben.

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB/ § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB/§ 3 Abs. 2 BauGB beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         10         Stimmen

                                             dagegen:    2           Stimmen