beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

In der 42. Sitzung des GR vom 03.02.2022 wurde der Bauvoranfrage zum Bau eines EFH im rückwärtigen Teil des Grundstückes das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das LRA sieht an dieser Stelle allerdings nicht die Möglichkeit einer Bebauung gegeben und hat die BV abgelehnt. Nach Rücksprache des Bauherrn mit der unteren Baubehörde kann das Grundstück in der Baulinie der bestehenden Bebauung der Bergstraße bebaut werden. Dafür liegt nun ein Bauantrag vor. Das EFH soll als Anbau zum bestehenden Gebäude Bergstraße 8 erstellt werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 47/2022, Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 73 + 869/10; Gemarkung Leeder, Bergstraße 8, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen