Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es wurden geänderte Planunterlagen zum Bauantrag eingereicht, somit ist die erneute Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens notwendig.
Am Haus 1 werden im Einzelnen geändert:
- Verbreiterung der Dachgaube
Die Dachgaube auf der Südseite soll statt 2,70 m jetzt mit 4,10 m Breite gebaut werden, dadurch wird die Übernahme von Abstandsflächen durch den Nachbarn (gleicher Bauherr) von 0,0115 m² notwendig. (2,5 cm * 46 cm). Die Abstandsflächen-Übernahme Erklärung liegt vor.
- Neue Erdgeschoß-Oberkante-Höhenlage
Die neue Höhenlage des Gebäudes ist 3 cm tiefer als die bereits genehmigte Variante.
OK-EG-Roh alt: 638,18 müNN
OK-EG-Roh neu: 638,15 müNN
Beide Änderungen werden aus Sicht der Verwaltung als unkritisch beurteilt, deshalb bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 9 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen