abgelehnt

Ja: 0, Nein: 15

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei.

Es wurde eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2 Abs.- 7; Stauraum vor Garagen/Carports 5 m, beantragt. Es ist geplant, den Carport mit der Einfahrtsseite 0 m von der Grundstücksgrenze zu errichten. Die Stellplatzsatzung steht als „lex specialis“ über der Garagen- und Stellplatzverordnung der BayBO, welche 3m Stauraum vorschreibt.

Da es sich um einen Wirtschaftsweg handelt, bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände.

Es wird außerdem beantragt die Garagen und Carports außerhalb des Baufensters zu errichten. Auf die ausführliche Begründung der Bauwerber in der Anlage wird verwiesen, aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA50/2022Fu; Antrag auf Befreiung v. Stellplatzsatzung Fuchstal und GaStellV Bayern; Fl.Nr.:220/12; Asch; Sandbrunnenweg 9; wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2; hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Stauraum darf auf 0 m verkürzt werden und die Garagen/Carports dürfen außerhalb des Baufensters errichtet werden.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         0           Stimmen

                                             dagegen:    15      Stimmen

                                             (somit abgelehnt)