Nachtrag: 29.07.2022

vertagt

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Seestall „Ortskern 2“ und wurde mit Bescheid vom 14.7.2022 genehmigt. Der Bebauungsplan wurde bereits mehrfach, u.a. auf Wunsch des Bauherrn geändert.

Es werden jetzt Tekturpläne vorgelegt, diese beinhalten folgende Änderungen:

  • Vergrößerung der überbaubaren Fläche um ca. 25% (von max. möglichen 300 m² inkl. Zufahrt, Garage und Stellplätzen, auf 396,50 m²) für einen überdachten Freisitz, eine Terrasse und ein zusätzliches Nebengebäude
  • Alle drei Anfragen verlassen das Baufenster
  • Es werden außerdem die notwendigen Befreiungen für Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung sind hier die Grundzüge der Planung berührt, was eine Befreiung nach § 31 (2) BauGB vor allem für das Überschreiten der Grundfläche und der Baugrenzen bei dem geplanten Nebengebäude unmöglich macht.

Grundzüge der Planung sind das jeweilige planerische Leitbild der Gemeinde, wie es in den getroffenen Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck kommt. Der in den Festsetzungen objektiv sichtbare Wille der Gemeinde stellt die Grundzüge der Planung dar.

Der „objektiv sichtbare Wille der Gemeinde“ war ein Haus mit Nebengebäuden und versiegelten Flächen innerhalb der Baugrenzen, wie im bereits genehmigten Bescheid. Deshalb kann nach Ansicht der Verwaltung, dieser Wille nur durch eine weitere Änderung des B-Planes geändert werden.

Da diese Formulierung Interpretationsspielraum lässt, ist es möglich, dass die untere Baubehörde hier anderer Meinung ist.

Der Bauwerber hat nach seinen Angaben die Änderungen mit Frau Brosselt-Guggenmos im LRA abgesprochen, es wurde eine Genehmigung in Aussicht gestellt.

 


Beschluss:

 

Da ein ähnlich gelagerter Fall in der Michael-Rehle–Straße zu einer Bebauungsplanänderung geführt hat wird der TOP vertagt. Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Landratsamt die beiden ähnlichen Sachverhalte abzuklären.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen

                                             (vertagt)