beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes Seestall „Ortskern 2“.

Vom LRA genehmigt wurde am 14.7.22 ein Bauantrag ohne die jetzt per Tektur beantragten Änderungen/Befreiungen. Die Befreiungen wurden aus dem vom GR genehmigten Bauantrag gestrichen, um einen möglichst zeitnahen Baubeginn zu ermöglichen.  (ohne Anbau und ohne Terrasse)

In der Gemeinderatssitzung vom 13.4.22 wurde einem Eingabeplan (Planzeichnung), welcher der jetzigen Tektur entspricht, zugestimmt.

Befreiungen (textlich) wurden allerdings nur für die Dachform und das Überschreiten der Grundfläche wegen der Einfahrt beantragt und genehmigt.

Es sind zusätzlich dazu noch folgende Befreiungen nötig:

  • Überschreiten der Grundfläche für Nebengebäude, Garage und Stellplätze
  • Verlassen des Baufensters/Baugrenze

Da die Planzeichnung des vom GR genehmigten Entwurfes der vom 13.4.2022 genehmigten Planzeichnung entspricht, bestehen auch gegen den jetzt vorgelegten Entwurf seitens der Verwaltung keine Einwände.

 

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA51/2022Fu, Tektur zu Neubau mit 2 WE und Doppelgarage auf der Fl.Nr.: 20; Gemarkung Seestall; Ortsstraße 1; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde (§ 31 Abs. 2 Ziff. 1 - 3 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen