beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Das Gebäude der „Alten Molkerei" war bis vor ca. 5 Jahren als Wohnhaus mit zwei Wohnungen genutzt worden. Es ist seitdem aber unbewohnt und erfordert für eine heutige Nutzung eine umfassende Sanierung.

-          Neuordnung der bisherigen zwei Wohnungen zu einem Einfamilienhaus.

-          Obergeschoß: Abbruch Dachstuhl und Neubau mit zurückgesetztem nordöstlichen Giebel zur Schaffung einer Dachterrasse als straßenabgewandten Freisitz.

-          Anhebung des Dachstuhls um ca. 1,05 m zum teilweisen Ausgleich des daraus resultierenden Wohnflächenverlustes und zur Unterbringung der erforderlichen Dämmschichten eines EHSS-Standards.

-          Erdgeschoß: Dämmung der bestehenden Außenwände mit WDVS und Dämmung des EG-Fußbodens zur Abschottung des unbeheizten Kellerge­schoßes

-          Integration der bisher nur von außen erreichbaren Kellertreppe durch Verlegung des Hauseingangs.

-          Integration eines „Müllhäusls" in die straßenseitige Fassade aufgrund der mangelnden Freiflächen.

-          Umstellung der bisherigen strombasierten Wärmeerzeugung (Nachtspeicheröfen, Elektroboiler) auf Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Für die bestandsbedingten Abweichungen (Abstandsflächen, Stellplätze) sind die entsprechenden Anträge beigelegt.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 55/2022, Umbau und Sanierung eines Wohngebäudes und Abweichungen auf dem Grundstück FlNr. 55/4; Gemarkung Asch, Leonhardstraße 4, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         12         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen