Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Das Gebäude der „Alten Molkerei" war bis vor ca. 5 Jahren als Wohnhaus mit zwei Wohnungen genutzt worden. Es ist seitdem aber unbewohnt und erfordert für eine heutige Nutzung eine umfassende Sanierung.
- Neuordnung der bisherigen zwei Wohnungen zu einem Einfamilienhaus.
- Obergeschoß: Abbruch Dachstuhl und Neubau mit zurückgesetztem nordöstlichen Giebel zur Schaffung einer Dachterrasse als straßenabgewandten Freisitz.
- Anhebung des Dachstuhls um ca. 1,05 m zum teilweisen Ausgleich des daraus resultierenden Wohnflächenverlustes und zur Unterbringung der erforderlichen Dämmschichten eines EHSS-Standards.
- Erdgeschoß: Dämmung der bestehenden Außenwände mit WDVS und Dämmung des EG-Fußbodens zur Abschottung des unbeheizten Kellergeschoßes
- Integration der bisher nur von außen erreichbaren Kellertreppe durch Verlegung des Hauseingangs.
- Integration eines „Müllhäusls" in die straßenseitige Fassade aufgrund der mangelnden Freiflächen.
- Umstellung der bisherigen strombasierten Wärmeerzeugung (Nachtspeicheröfen, Elektroboiler) auf Luft-Wasser-Wärmepumpe.
Für die bestandsbedingten Abweichungen (Abstandsflächen, Stellplätze) sind die entsprechenden Anträge beigelegt.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen