beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Es werden geänderte Planungen für Garage und Stellplätze vorgelegt. Darin wird für die Zufahrt zum Stellplatz vom Wirtschaftsweg eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2 Abs.- 7; Stauraum vor Garagen/Carports 5 m, beantragt. Es soll nun nur eine Garage + ein Carport und 2 Stellplätze gebaut werden.

Es wird außerdem beantragt, die Garagen und Carports leicht versetzt und damit geringfügig außerhalb des Baufensters zu errichten. Ein Stellplatz soll komplett außerhalb der dafür vorgesehen Fläche (Punkt 3a Bplan Am Reitanger, 1. Änderung) errichtet werden.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

Zum Bauantrag BA50/2022Fu; Antrag auf Befreiung v. Stellplatzsatzung Fuchstal und GaStellV Bayern; Fl.Nr.:220/12; Asch; Sandbrunnenweg 9; wird eine Abweichung von der Stellplatzsatzung Fuchstal § 2; hinsichtlich des Stauraumes zugelassen. Der Stauraum darf auf 0 m verkürzt werden und die Garagen/Carports dürfen die Baugrenze überschreiten. Ein Stellplatz darf außerhalb des Baufensters errichtet werden.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         11         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen