beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Es soll eine Sanierung des bestehenden Dachgeschosses erfolgen. Die jetzt eingereichte Änderung der Dachgaube erfolgt nach Rücksprache mit Zimmerer und Statiker. Es hat sich ergeben, dass es sinnvoll ist die Dachgaube auf der Nordseite anders auszubilden. Im Treppenhaus entfällt das doppelte Dachflächenfenster und die Dachgaube wird um ca. 2,60 m verlängert über dieses gezogen.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur Tektur des Bauantrag BA 6/2022Ud, Sanierung Zweifamilienhaus mit DG Ausbau und Errichtung Dachterrasse mit Außentreppe auf dem Grundstück FlNr. 261/7; Gemarkung Unterdießen, Hofänger 10, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         9           Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen