beschlossen

Ja: 15, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Eine dem Bauantrag entsprechende Bauvoranfrage wurde positiv beschieden. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 56/2022Fu, Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Grundstück FlNr. 93/10; Gemarkung Seestall, Edenthalstr. 8, wird das Einvernehmen nach

§ 36 BauGB erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:         dafür:         15         Stimmen

                                             dagegen:    0           Stimmen