Sachvortrag:
Das Vorhaben
unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Das Bauvorhaben ist
genehmigungspflichtig, weil die Grundfläche für verfahrensfreie Terrassendächer
über 30m² liegt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen