Sachvortrag:
Das Vorhaben
liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Öffentliche Belange stehen nicht
entgegen und die Erschließung ist gesichert. Das Vorhaben dient einem
landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt einen untergeordneten Teil der
Betriebsfläche ein (§ 35 Abs. 1 BauGB).
Beschluss:
Zum BA
19/2022, Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schleppergarage
auf dem Grundstück FlNr. 293 Gemarkung Oberdießen; wird das Einvernehmen nach §
36 BauGB unter dem Vorbehalt erteilt, dass das Amt für Ernährung Landwirtschaft
und Forsten die landwirtschaftliche Privilegierung des Bauherrn feststellt.
Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen
dagegen: 0 Stimmen