beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage“ um die Biogasanlage an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen als auch an den geänderten Strom- und Energiemarkt anpassen zu können.

 

Der Bebauungsplan ist in zwei Bereiche eingeteilt, Geltungsbereich 1 umfasst die Biogasanlage -

Geltungsbereich 2 die Ausgleichsmaßnahme.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke der Gemarkung Asch FlNrn. 1271 (TF), 1272 (TF), 1272/1, 1273 (TF)

und die Grundstücke der Gemarkung Leeder FlNn. 1302/1 1302/2.

 

Die Änderungen umfassen im Wesentlichen:

-Umwallung der Biogasanlage (Havariekonzept)

-Errichtung eines Foliengasspeichers zur Zwischenspeicherung

-Errichtung einer Gasaufbereitungsanlage

-Errichtung einer Halle für Trockengüter (vor allem zur Abwärmenutzung im Sommer)

-Erhöhung und Erweiterung des Zaunes

-Verlegung der Ausgleichsflächen

 

Der Beschluss ist gem. §2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Das Büro Dipl. Ing. Cornelia Sing Landschaftsplanung wurde von den Betreibern der Biogasanlage beauftragt. Die Kosten der Bauleitplanung werden ebenfalls von den Betreibern der Biogasanlage getragen.