Sachvortrag:
Dem Kommunalunternehmen
entstehen für diverse Sachausgaben finanzielle Verpflichtungen. Da derzeit noch
kein Kontokorrentrahmen verfügbar ist und auch die Fördermittel noch nicht
abrufbar sind, muss die Finanzmittelausstattung durch die Gemeinde Fuchstal
erfolgen.
Beschluss:
Die Gemeinde wird
aufgefordert, das Stammkapital gem. § 1 Abs. 4 der Unternehmenssatzung in Höhe
von EUR 25.000 einzubezahlen.