Sachvortrag:
Gemäß § 5 Abs. 5 der
Unternehmenssatzung gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung. Es
empfiehlt sich dabei, hier eine GO für Vorstand und Verwaltungsrat
anzufertigen.
Beschluss:
Der Vorstand wird mit der
Erstellung einer Geschäftsordnung für Vorstand und Verwaltungsrat beauftragt.