beschlossen

Ja: 4, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Unternehmenssatzung gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung. Es empfiehlt sich dabei, hier eine GO für Vorstand und Verwaltungsrat anzufertigen.

 


Beschluss:

 

Der Vorstand wird mit der Erstellung einer Geschäftsordnung für Vorstand und Verwaltungsrat beauftragt.