beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zur Durchführung Kampfmittelberäumung: Angraben der 13 Verdachtspunkte mittels Minibabber und zahnloser Grabungsschaufel und für die Durchführung von Feldarbeiten für Baugrundgutachten: Rammsondierungen nach DIN EN 22476-2 und Kleinrammsondierungen bedarf es der Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 Denkmalschutzgesetz.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag BA 20/2022Ud, Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zur Durchführung v. Feldarbeiten und Kampfmittelberäumung, Fl.Nr.: 859 – 867 und 872, 873, Gemarkung Unterdießen nach Art. 7 Denkmalschutzgesetz zu.

 


(abw. GRM Raffalt)