beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Das Öschle“ und 1. Änderung „Das Öschle“, weicht aber von den Vorgaben des Bebauungsplanes ab. Es wurde ein Antrag auf Befreiung und Abweichung gestellt.

-          § 3.1 Höchstwert baulicher Grundfläche in qm (110m²); geplant 131 m²

-          § 6.5 Dachneigung; Hauptgebäude: Zulässig 20° - 25°; geplant 10 °, Nebengebäude: Zulässig 15°- 20°; geplant 7 °

-          § 6.2 Fenster und Türen; Festverglastes Fenster o. Sprossen 2,01 x 1.56 Süd; Festverglastes Fenster o. Sprossen 2,4 x 1,26 Osten

Das gemeindlich Einvernehmen zum Antrag wurde bereits erteilt, ist aber erneut notwendig, da die Pläne geändert wurden und ein komplett neuer BA gestellt wurde.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände, da die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde. (§ 31 Abs. 2 Ziff. 3 BauGB).

 

 


Beschluss:

 

Zum BA 21/2022Ud, Umbau eines EFH mit Errichtung von 2 Stellplätzen, Am Öschle 24, FlNr. 274/16, Gkg. Unterdießen; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Den Befreiungen wird zugestimmt, weil die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden (§ 31 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB).