beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

In Weiterführung von TOP I.1 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 22.11.2022 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.