beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Bebauungsplan „Oberdießen Süd“ wird im beschleunigten Verfahren nach §13b BauGB aufgestellt. Somit kann von der frühzeitigen Beteiligung  und der Umweltprüfung abgesehen werden.


Beschluss:

 

In Weiterführung von TOP I.7 wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfes vom 22.11.2022 die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der  Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen (§ 4a Abs. 2 BauGB); außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.