Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und
Wegegesetzes wird der nachfolgend genannte Feld- und Waldweg gewidmet:
Ascher
Weg
Der im beiliegenden Lageplan
gekennzeichnete Feld- und Waldweg „Ascher Weg“ (FlNr. 254/0 in der Gemarkung
Oberdießen) ist als öffentlicher Feld- und Waldweg festgesetzt. Die Gemeinde
hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Der Feld- und Waldweg „Ascher Weg“
bestehend aus FlNr. 254/0 in der Gemarkung
Oberdießen wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG teilweise
zum Feld- und Waldweg gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 309/0 Gemarkung Oberdießen (Flurstraße)
Endpunkt: FlNr.
253/0 Gemarkung Oberdießen (Schmalweg)
Länge: 0,365
km
Zukünftiger Name: „Am Gwend“
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde Unterdießen
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des
Beschlusses.