Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan „Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage“ um die Biogasanlage an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen als auch an den geänderten Strom- und Energiemarkt anpassen zu können.
Beschluss:
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Fuchstal in der
Fassung vom 15.11.2001 (rechtskräftig am 02.04.2003) wird für den Bereich des Bebauungsplans
„Sondergebiet Biogas-Gemeinschaftsanlage“ wie folgt geändert:
Für die FlNr. 1271, 1272, 1272 (Teilfläche) Gemarkung Asch wird die „Fläche für die Landwirtschaft“ bzw. „Ausgleichsfläche“ in eine Sonderbaufläche „Biogasanlage“ gemäß § 11 (2) Nr. 8 BauNVO umgewandelt.
Das Büro Dipl. Ing. Cornelia Sing Landschaftsplanung wurde von den Betreibern der Biogasanlage beauftragt. Die Kosten der Bauleitplanung werden ebenfalls von den Betreibern der Biogasanlage getragen.