beschlossen

Ja: 15, Nein: 1

Sachvortrag:

Korrektur der TOP Bezeichnung, beraten wird über die Bauvoranfrage:

 

BV 7/2022 Fu, Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Einzelgaragen, Gemarkung Leeder, Flurnr.: 218/3, 218/7, Dischlanger 2

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche dargestellt. Auf dem Grundstück sollen zwei EFH errichtet werden. Es wird angefragt, ob einer Bebauung mit Einfamilienhäusern in der dargestellten Lage und Größe, einer Wandhöhe von max. 6,25m und einer Dachneigung von max. 25° zugestimmt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zur Bauvoranfrage BV 7/2022 Fu, Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Einzelgaragen, Gemarkung Leeder, Flurnr.: 218/7 218/3, Dischlanger 2, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt.