Sachvortrag:
Korrektur
der TOP Bezeichnung, beraten wird über die Bauvoranfrage:
BV 7/2022 Fu,
Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Einzelgaragen, Gemarkung Leeder,
Flurnr.: 218/3, 218/7, Dischlanger 2
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende
Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als
gemischte Baufläche dargestellt. Auf dem Grundstück sollen zwei EFH errichtet
werden. Es wird angefragt, ob einer Bebauung mit Einfamilienhäusern in der
dargestellten Lage und Größe, einer Wandhöhe von max. 6,25m und einer
Dachneigung von max. 25° zugestimmt wird.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine
Einwände.