Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.
Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.