beschlossen

Ja: 11, Nein: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung) und fügt sich ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 22/2022Ud, Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 74, 73/1; Gemarkung Oberdießen, Unterdießener Str. 1 1/3, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.