beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Zu dem vorgenannten Bauvorhaben hat die Gemeinde Unterdießen mit Beschluss vom 24.05.22 das Einvernehmen erteilt. Für das Vorhaben ist eine Abweichung von den Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung erforderlich, weil sich die Abstandsflächen der neuen Schleppergarage mit den Abstandsflächen des bestehenden Stallgebäudes überdecken. Dem vorgelegten Abweichungsantrag kann aus Sicht des LRA entsprochen werden.

 


Beschluss:

 

Zum BA 19/2022 (Fortführung), Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schleppergarage auf dem Grundstück FlNr. 40 Gemarkung Oberdießen; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.