Sachvortrag:
Zu
dem vorgenannten Bauvorhaben hat die Gemeinde Unterdießen mit Beschluss vom
24.05.22 das Einvernehmen erteilt. Für das Vorhaben ist eine Abweichung von den
Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung erforderlich, weil sich die
Abstandsflächen der neuen Schleppergarage mit den Abstandsflächen des
bestehenden Stallgebäudes überdecken. Dem vorgelegten Abweichungsantrag kann
aus Sicht des LRA entsprochen werden.
Beschluss:
Zum BA 19/2022 (Fortführung), Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle mit Schleppergarage auf dem Grundstück FlNr. 40 Gemarkung Oberdießen; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.