beschlossen

Ja: 16, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Wie im Sachvortrag im Top I.1 bereits erklärt, werden ab 01.01.2023 die bisherigen Verkaufspreise, die nun der Umsatzsteuer unterliegen, als Nettopreise betrachtet und aufgrund dessen die Umsatzsteuer erhoben. Deshalb muss auch die Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst werden.

 


Beschluss:

 

Satzung zur 5. Änderung der

Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Fuchstal (Friedhofsgebührensatzung)

 

vom xx.xx.xxxx

 

 

Auf Grund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Art. 20 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Fuchstal folgende Satzung zur 4. Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen (Friedhofsgebührensatzung):

 

§ 1

Änderung der Satzung

 

(1) § 5 erhält folgenden neuen Zusatz:

 

Die Gebühr für die Grabherstellung (Ausheben und Schließen des Grabes, Tragen und Versenken des Sarges bzw. der Aschenurne, Säuberung der Grabumgebung sowie Abtransport des überschüssigen Aushubmaterials in eine Deponiestelle) beträgt je Grabstelle:

a) bis zu einer Tiefe von 1,80 m                                                                       280,00 €

b) bis zu einer Tiefe von 2,30 m                                                                       330,00 €

c) für Kinder bis zu 12 Jahren                                                                           100,00 €

d) Bestattung von Aschenurnen                                                                         85,00 €

e) Träger pro Person                                                                                          40,00 €

 

Sofern Leistungen aufgrund dieser Satzung in Anspruch genommen werden, wird bei Rechnungsstellung die derzeit geltende Mehrwertsteuer erhoben.

 

(2) § 6 erhält folgenden neuen Zusatz:

 

Die Gebühr für die Benutzung des Leichenhauses beträgt

a)                                                                                                                                                                bei Bestattung (Sarg und Urne)            100,00 €

b)                                                                                                                                                               bei Überführung       50,00 €

 

Sofern Leistungen aufgrund dieser Satzung in Anspruch genommen werden, wird bei Rechnungsstellung die derzeit geltende Mehrwertsteuer erhoben.

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

 

 

Gemeinde Fuchstal

Fuchstal, xx.xx.xxxx

 

                                                                                               (DS)

 

gez.

Erwin Karg

Erster Bürgermeister