beschlossen

Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 1

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben liegt innerhalb des einfachen Bebauungsplanes „Leeder Oberdorf Ost 2“ und hält alle Vorgaben ein. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als MD – Dorfmischgebiet dargestellt.

Ein bestehendes Bistro soll zum Frisörsalon umgebaut werden. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden erfüllt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

 


Beschluss:

 

 

Zum Bauantrag BA 3/2023Fu, Nutzungsänderung von Bistro zu Frisörsalon auf dem Grundstück

FlNr. 149; Gemarkung Leeder, Hauptstraße 37; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 


(pers. bet. BGM Karg)