Sachvortrag:
Der Bürgermeister informiert über die notwendige Änderung
des Flächennutzungsplans, welche im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bahnhof Ost“ notwendig ist. Mit der
Planaufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung der Firma Dorr Biomassehof geschaffen
werden, für welche die bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben aktuell keine
betrieblichen Erweiterungsmöglichkeiten zulassen. Die Darstellung der Art der
Nutzung soll hierbei von Sondergebiet zu Gewerbe geändert werden, um eine
variablere Gewerbenutzung im Plangebiet möglich zu machen soll. Da sich der
Bebauungsplan aus dem FNP entwickeln muss, soll im Parallelverfahren zur
Bebauungsplanaufstellung die 21. FNP-Änderung erfolgen.
Westlich
der Hangkante wird im FNP anstatt eines Sondergebietes für Holzverarbeitung ein
Gewerbegebiet dargestellt. Das südliche des Geltungsbereiches liegende
Sondergebiet „Rundholzlager“ soll zukünftig potentiell als Erweiterungs- und Versorgungsflächen
für das geplante Gewerbe dienen und wird deshalb ebenfalls als „Gewerbegebiet“
dargestellt. Grund für die Umwidmung ist, dass die größtenteils ungenutzten
bzw. wenig genutzten Bauflächen in Zukunft für andere gewerbliche Nutzungsarten
außer Holzverarbeitung zur Verfügung stehen sollen.
Im
östlichen Bereich wird auf den Flurnummern 1275 und 1276 die bisher im FNP
bestehende Grünfläche zur Ortseingrünung in der Darstellung beibehalten.
Beschluss:
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan Fuchstal in der
Fassung vom 15.11.2001 (rechtskräftig am 02.04.2003) wird für den Bereich der
Bebauungspläne „Am Bahnhof Ost“ , geändert.