Sachvortrag:
Nach Durchführung
des ISEK-Prozesses und der daran anschließenden vertiefenden Untersuchungen zur
Festlegung der Sanierungsgebiete in den Gemeinden Fuchstal, Apfeldorf,
Hofstetten und Thaining soll nun die Ortskernsanierung durch die Umsetzung
einzelner Sanierungsmaßnahmen im privaten und öffentlichen Bereich in den
einzelnen Gemeinden aktiv vorangetrieben werden.
Nach Durchführung
eines Auswahlverfahrens gemäß § 31 KommHV im Jahr 2020/21 wurde das
Kommunalbetreuungsunternehmen „die Städtebau GmbH“ aus Gersthofen mit der
Durchführung der Sanierungsbetreuung für die Fuchstalgemeinden beauftragt. Die
Beauftragung soll im Jahr 2023 fortgeführt und entsprechend das dafür
vorgesehene Budget bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern beantragt
werden.
Die zu erbringenden
Leistungen der Sanierungsbetreuung bestehen im Wesentlichen aus der
Unterstützung der Verwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung sowie
Abrechnung von eigenen kommunalen Fördermaßnahmen zur Ortskernsanierung. Ebenso
ist die Beratung von privaten Eigentümern im Rahmen der Vorbereitung von
förderfähigen Sanierungsmaßnahmen Teil der Betreuungsleistungen. Ein weiterer
Leistungsbereich ist der Abschluss der formellen Verfahren nach BauGB im Rahmen
der Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) zur förmlichen
Festlegung des Sanierungsgebietes in Thaining und die allgemeine
Verfahrenskoordination in der Städtebauförderung.
Zur weiteren Förderung der Leistungen für die Sanierungsbetreuung durch das Büro die Städtebau GmbH im Rahmen der Städtebauförderung soll daher der Antrag bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern für das Budget in Höhe von rd. 60.500 € brutto beantragt werden.
Beschluss:
Zur Weiterführung
der interkommunalen Sanierungsbetreuung durch das Büro die Städtebau GmbH,
Gersthofen, soll der Förderantrag für das Jahr 2023 in Höhe von 60.500 € brutto
bei der Förderstelle der Regierung von Oberbayern gestellt werden.
Der Bund/Land-Anteil beträgt 80 %,
dies entspricht 48.400,00 €,
der kommunale Anteil beträgt 20 %,
dies entspricht 12.100,00 €.
Die Gemeinden
Apfeldorf, Hofstetten und Thaining beteiligen sich mittels festgelegten
Schlüssels an den Kosten (Gemeindefläche und Einwohner).