Sachvortrag:
Die in der Sitzung
vom 09.06.2022 beschlossene Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm der
Gemeinde Fuchstal wurde aufgrund veränderter Förderbedingungen seitens der
Regierung von Oberbayern aktualisiert. Neuerdings können neben der Förderung
von Gebäudehülle (Dach und Fassade) und Außenanlagen auch bei leerstehenden
Gebäuden oder Gebäudeteilen die zu Wohnraum hergerichtet werden, bauliche
Maßnahmen im Inneren finanziell bezuschusst werden. Dazu zählen die Veränderung
von Grundrissen sowie die Erneuerung von Sanitär- oder Elektroinstallationen.
Der Förderhöchstbetrag liegt grundsätzlich weiterhin bei 25.000 €. Davon
abgesehen kann zukünftig in besonderen Ausnahmefällen der Förderhöchstbetrag
auf maximal 100.000 € angehoben werden. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt
sein: Gebäudeleerstand oder Teilleerstand, außerordentlich große
ortsbildprägende oder historische Bedeutung des Gebäudes aufgrund der Lage im
Ort und der äußeren Gestaltungsmerkmale. Durch die Anhebung des Förderhöchstbetrags
soll der Anreiz zur Sanierung und Beseitigung andauernder Leerstände in der
Ortsmitte verstärkt werden. Das im Jahr 2022 beantragte Budget in Höhe von
100.000 € steht weiterhin für das kommunale Förderprogramm im Jahr 2023 zur
Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt die Neufassung der Richtlinie und beauftragt die Verwaltung die
fördertechnischen Voraussetzungen zur Umsetzung zu schaffen.