Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
Es wird eine Bauvoranfrage mit folgenden Fragen und den im Plan
dargestellten Baukörper gestellt:
• Ist eine Gebäudehöhe
bis 11 Meter umsetzbar?
• Kann von GRZ 0,6 / GFZ
1,2 ausgegangen werden?
• Ist eine Dachneigung
10° - 15° bei einem Satteldach umsetzbar?
• Für die sechs großen
Wohnungen wurden je zwei Stellplätze geplant-+ 12 Stellplätze
Für die vier kleinen Wohnungen (ca. 60m2) wurde jeweils ein Parkplatz
geplant -+ 4 Parkplätze
Des Weiteren zwei Gästeparkplätze.
Somit entstehen insgesamt 18 Stellplätze für 10 Wohneinheiten. Kann mit
dieser Menge an Stellplätzen weiter geplant werden?
Aus Sicht der Verwaltung würde sich ein Baukörper mit einer Firsthöhe
von 10,21 m in die Umgebung einfügen, da sich aufgrund der flachen Dachneigung
von 13° eine Traufhöhe von 8,36m ergibt.
Die Vorgaben der Stellplatzsatzung werden erfüllt, für 10 WE mit je über
45 m² wären 20 Stellplätze zuzgl. 2 Besucherstellplätze nachzuweisen. Es wurden
am Montag 6.2.2023 geänderte Pläne nachgereicht.
Die Grundflächenzahl wird nach Aussage der Genehmigungsbehörde nicht als
Kriterium für das Einfügegebot bewertet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beantwortet die Fragen der Bauvoranfrage wie folgt:
Ist eine Gebäudehöhe bis 11 Meter umsetzbar? à Nein,
maximal 9,10 m
Kann von GRZ 0,6 / GFZ 1,2 ausgegangen werden? à Nein
Ist eine Dachneigung 10° - 15° bei einem Satteldach umsetzbar? à Mindestens
15°
Für die sechs großen Wohnungen wurden je zwei Stellplätze geplant-+ 12
Stellplätze,
für die vier kleinen Wohnungen (ca. 60m2) wurde jeweils ein Parkplatz
geplant -+ 4 Parkplätze. à Die Stellplatzsatzung ist Voraussetzung
Zum Bauantrag BV 1/2023Ud, Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem
Grundstück FlNr. 85; Gemarkung Oberdießen, Flurstraße 7, wird das
Einvernehmen nach
§ 36 BauGB in Aussicht gestellt.