Sachvortrag:
Vorbemerkung
Diese Leitlinien dienen der europarechtskonformen Vergabe von Baugrundstücken der Gemeinde Unterdießen an Personen der örtlichen Bevölkerung.
Angesichts steigender Grundstückspreise möchte die Gemeinde Unterdießen vergünstigte Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Damit soll insbesondere ein Wegzug der ortsverbundenen Bevölkerung verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. Die Auswahl der Bewerber richtet sich nach sozio-ökonomischen Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Förderung von Familien mit Kindern, Behinderung und Pflege von Verwandten, Ortsansässigkeit sowie ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Unterdießen.
Die Gemeinde Unterdießen hat deshalb in ihrer Sitzung am 07.02.2023 die Vergabekriterien gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke beschlossen.
Die Vergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Vorgaben:
1. Antragsberechtigung
Einen Antrag dürfen nur Personen stellen, die die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
a) Bei Paaren oder einer Familie darf die Einkommensgrenze von 120.000 € zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von 7.000 € im Durchschnitt in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragsstellung nicht überschritten worden sein. Dabei wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) des Antragsstellers, seines künftig im Gebäude wohnenden Partners sowie aller übrigen volljährigen und nicht gegenüber Antragsteller oder Partner unterhaltsberechtigten künftigen Bewohner abgestellt. Bei Alleinstehenden ist der Betrag von 80.000 € (ggf. zuzüglich von Kinderfreibeträgen) maßgeblich. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch Einkommensteuerbescheide nachzuweisen. Liegt noch kein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid vor, kann ersatzweise auf frühere Einkommenssteuerbescheide vor dem Dreijahreszeitraum zurückgegriffen werden. Bei Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden muss das Einkommen in Form einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahmeüberschussrechnung inkl. der entsprechenden Steuerbescheide der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden.
b) Der Antragssteller darf kein Wohnungseigentum, zu Wohnzwecken geeignetes Erbbaurecht oder zu Wohnzwecken geeignetes Grundeigentum in der Gemeinde Unterdießen haben. Dem Antragssteller werden die Rechte seines Ehepartners, seines nichtehelichen Lebenspartners und seines Lebenspartners (LPartG) zugerechnet. Sind die Eltern eines Bewerbers im Besitz von Immobilien bzw. Baugrundstücken, behält sich der Gemeinderat eine Ablehnung des Antrages vor. Ebenso kann ein Antrag von Bewerbern abgelehnt werden, die rückwirkend innerhalb von 10 Jahren vor dem Vergabedatum Haus- oder Grundbesitz veräußert haben. Dies gilt auch, wenn die Eltern der Bewerber innerhalb des genannten Zeitraums Haus- oder Grundbesitz veräußert haben.
c) Das Vermögen der Bewerber (max. 2 pro Grundstück) darf insgesamt den Grundstückswert des zu erwerbenden Grundstücks zum Stichtag der Antragsstellung nicht übersteigen.
Zum Vermögen zählen
insbesondere alle Immobilien oder Miteigentumsanteile daran
(auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinde), Wertpapiere, Bankguthaben,
Bargeld,
Kunstgegenstände, Schmuck, vergleichbare Wertgegenstände usw. Kraftfahrzeuge
werden
nur insoweit angerechnet, als deren Zeitwert über 40.000 € liegt; die
Anrechnung erfolgt
nur hinsichtlich des darüber hinaus gehenden Betrages. Das Vermögen ist mit dem
Zeit-
wert zu beurteilen. Der Antragsteller muss über die vorgenannten
Vermögensverhältnisse
wahrheitsgemäß Auskunft geben und deren Richtigkeit versichern.
2.
Punktekatalog
Die sich aus dem Bewertungsbogen ergebende Punktzahl dient als Richtschnur. Ein Rechts-anspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde Unterdießen kann nicht abgeleitet werden. Unbeachtlich davon müssen die Bewerber die Zugangsvoraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllt haben.
Einkommen
Einkommengrenzen Einkommensgrenzen
bei erhöhtem Einkommen
Paare und Familien |
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Paare und Familien |
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bis 45.000 € |
50 Punkte |
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bis 125.000 € |
40 Punkte |
bis 60.000 € |
40 Punkte |
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bis 130.000 € |
30 Punkte |
bis 75.000 € |
30 Punkte |
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bis 135.000 € |
20 Punkte |
bis 90.000 € |
20 Punkte |
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bis 140.000 € |
10 Punkte |
bis 110.000 € |
10 Punkte |
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ab 145.000 € |
0 Punkte |
Alleinstehend |
|
Alleinstehend |
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bis 35.000 € |
50 Punkte |
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bis 85.000 € |
40 Punkte |
bis 40.000 € |
40 Punkte |
|
bis 90.000 € |
30 Punkte |
bis 50.000 € |
30 Punkte |
|
bis 95.000 € |
20 Punkte |
bis 60.000 € |
20 Punkte |
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bis 100.000 € |
10 Punkte |
bis 70.000 € |
10 Punkte |
|
ab 105.000 € |
0 Punkte |
+7.000 € je Kind
Vermögen
Vermögensobergrenze: Wert des Grundstücks
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bis 1/5 |
50 Punkte |
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bis 2/5 |
40 Punkte |
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bis 3/5 |
30 Punkte |
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bis 4/5 |
20 Punkte |
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bis 5/5 |
10 Punkte |
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Kinder
Kindergeldberechtigte bzw. unterhaltspflichtige Kinder, welche auch das künftige Gebäude bewohnen werden (max. 200P!)
Bis 10 Jahre je Kind 35 Punkte (oder nachgewiesene Schwangerschaft)
Bis 18 Jahre je Kind 25 Punkte
Ab 18 Jahre je Kind 15 Punkte
Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen
Pflegegrad 2 10 Punkte
Pflegegrad 3 20 Punkte
Pflegegrad 4 35 Punkte
Pflegegrad 5 50 Punkte
Behinderung
Behinderung des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen
Grad der Behinderung 50 % 5 Punkte
Grad der Behinderung 60 % 10 Punkte
Grad der Behinderung 70 % 15 Punkte
Grad der Behinderung 80 % 25 Punkte
Grad der Behinderung 90 % 35 Punkte
Grad der Behinderung 100 % 50 Punkte
Ehrenamt
Ehrenamt seit min. drei Jahren zu regelmäßig min. 2 Stunden pro Woche in Unterdießener Vereinen oder Vereinszugehörigkeit mit Sonderfunktion oder besonderem Zeitaufwand (z.B. Trainer, Vorstandschaft). Addition der Jahre durch Tätigkeit in mehreren Vereinen ist möglich. Auch die Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten bei nicht örtlichen Vereinen oder Institutionen (BRK, THW, FFw, etc.) ist möglich, dies entscheidet der Gemeinderat im Einzelnen.
3 Jahre |
10 Punkte |
6 Jahre |
20 Punkte |
9 Jahre |
30 Punkte |
12 Jahre |
40 Punkte |
15 Jahre und mehr |
50 Punkte |
Eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Sinne ist die freiwillige Ausübung einer Tätigkeit im sozialen, kulturellen, karitativen oder sportlichen Bereich aus Idealismus und ohne Bezahlung. Eine Tätigkeit, die sich auf repräsentative Tätigkeiten beschränkt, ist davon nicht umfasst. Werden nur nachweisbare und nachgewiesene Unkosten oder Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten, Materialkosten, die das Ehrenamt verursacht, erstattet, steht dies einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen.
Ein Ehrenamt liegt nicht vor, wenn eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Anerkannt werden nur ehrenamtliche Tätigkeiten, für die von der entsprechenden juristischen Person eine Bestätigung vorgelegt wurde, welche die obenstehenden Einzelheiten belegt.
Ortsansässigkeit
Zeiten des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Antragsstellung
Frühere Wohnsitzzeiten werden angerechnet, wenn der Wohnsitz außerhalb von Unterdießen max. eine Zeitspanne von 15 Jahren umfasst
1 Jahr 50 Punkte
2 Jahre 100 Punkte
3 Jahre 150 Punkte
4 Jahre 200 Punkte
5 Jahre 250 Punkte
Erwerbstätigkeit
(Alternativ zur Ortsansässigkeit, beides kann nicht bepunktet werden!)
Ausübung einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit in Unterdießen
0 bis 5 Jahre 70 Punkte
5 bis 10 Jahre 140 Punkte
10 bis 15 Jahre 210 Punkte
2.1
Um überhaupt einen Bauplatz zu bekommen ist
das Erreichen von min. 250 Punkten notwendig!
Generell ausgeschlossen werden Bewerber mit geeignetem Wohnungseigentum oder Baugrundstücken, sowie Bewerber deren Eltern im Eigentum einer Immobilie oder eines Baugrundstücks sind (außer das von Ihnen selbst bewohnte Eigentum).
2.2
Die Grundstücke werden an die Antragssteller mit den höchsten Punkten vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Änderungen der maßgeblichen Umstände für die Berechtigung werden bis zum Abschluss des Kaufvertrags, für die Bewertung bis zur Zuschlagsentscheidung berücksichtigt, wobei der Antragsteller Änderungen der Gemeinde unverzüglich in Textform mitzuteilen hat.
3. Künftige Verpflichtungen des Käufers
3.1
Der Antragsteller hat innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundungstag mit dem Bau des im Bebauungsplan vorgesehenen Wohngebäudes zu beginnen, und innerhalb von drei Jahren den Rohbau fertigzustellen und, und innerhalb von fünf Jahren das Wohnhaus einschließlich Außenputz fertigzustellen.
3.2
Der Antragsteller hat das von ihm errichtete Wohnhaus auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen und nicht zu veräußern.
3.3
Sollte der Käufer einer der Verpflichtungen gem. 3.1 und/oder 3.2 zuwiderhandeln, ist er verpflichtet das Vertragsgrundstück an die Gemeinde Unterdießen lastenfrei zurück zu übertragen oder eine Kaufpreiserhöhung in Höhe der Differenz des zu dem Zeitpunkt geltenden Verkehrswertes (Gutachten ist vom Käufer zu tragen) und dem bezahlten Kaufpreis zu bezahlen; welche Option Anwendung findet, entscheidet der Gemeinderat im Einzelnen.
3.4
Bei vorsätzlichen Falschangaben durch den Bewerber/Paar behält sich die Gemeinde eine lastenfreie Rücknahme des Grundstücks bzw. eine Aufzahlung zum aktuellen Bodenrichtwert vor.
3.5
Jedem Bewerber / Paar wird nur ein Baugrundstück vergeben.
.
Diese
Richtlinien wurden am 07.02.2023 im Gemeinderat Unterdießen beschlossen und
gelten ab sofort.
Beschluss:
Dieses Modell soll für Bewerber gelten, welche die Einkommensgrenze einhalten. Diese können den Bauplatz(Dornstetten). dann für 190€/m² erwerben.
Für Bewerber mit erhöhtem Einkommen gelten dieselben Richtlinien, außer die Einkommensgrenzen, diese sind erhöht. Der Bauplatz(Dornstetten) im Modell für Bauwerber mit erhöhtem Einkommen kostet dann 350 €/m². In diesem Fall entscheidet der Gemeinderat Unterdießen im Einzelfall, ein Anspruch auf Zuweisung eines Baugrundstücks besteht nicht.
Für zukünftige Baugebiete legt der Gemeinderat die Preise für den Bauplatz, immer zeitaktuell fest.