beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Richtlinien für die Vergabe von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken an die örtliche Bevölkerung mit besonderem Bedarf der Gemeinde Unterdießen

 

Vorbemerkung

Diese Leitlinien dienen der europarechtskonformen Vergabe von Baugrundstücken der Gemeinde Unterdießen an Personen der örtlichen Bevölkerung.

Angesichts steigender Grundstückspreise möchte die Gemeinde Unterdießen vergünstigte Baugrundstücke zur Verfügung stellen. Damit soll insbesondere ein Wegzug der ortsverbundenen Bevölkerung verhindert oder zumindest eingeschränkt werden. Die Auswahl der Bewerber richtet sich nach sozio-ökonomischen Kriterien wie Einkommen, Vermögen, Förderung von Familien mit Kindern, Behinderung und Pflege von Verwandten, Ortsansässigkeit sowie ehrenamtliches Engagement in der Gemeinde Unterdießen.

Die Gemeinde Unterdießen hat deshalb in ihrer Sitzung am 07.02.2023 die Vergabekriterien gemeindeeigener Wohnbaugrundstücke beschlossen.

 

Die Vergabe erfolgt entsprechend der nachstehenden Vorgaben:

 

 

1. Antragsberechtigung

 

Einen Antrag dürfen nur Personen stellen, die die nachfolgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

 

a)         Bei Paaren oder einer Familie darf die Einkommensgrenze von 120.000 € zuzüglich der Kinderfreibeträge in Höhe von 7.000 € im Durchschnitt in den letzten drei Kalenderjahren vor Antragsstellung nicht überschritten worden sein. Dabei wird auf den Gesamtbetrag der Einkünfte im Sinne von § 2 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) des Antragsstellers, seines künftig im Gebäude wohnenden Partners sowie aller übrigen volljährigen und nicht gegenüber Antragsteller oder Partner unterhaltsberechtigten künftigen Bewohner abgestellt.  Bei Alleinstehenden ist der Betrag von 80.000 € (ggf. zuzüglich von Kinderfreibeträgen) maßgeblich.  Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist durch Einkommensteuerbescheide nachzuweisen. Liegt noch kein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid vor, kann ersatzweise auf frühere Einkommenssteuerbescheide vor dem Dreijahreszeitraum zurückgegriffen werden. Bei Selbständigen bzw. Gewerbetreibenden muss das Einkommen in  Form einer  Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder einer Einnahmeüberschussrechnung inkl. der entsprechenden Steuerbescheide der letzten 3 Jahre nachgewiesen werden.

 

b)         Der Antragssteller darf kein Wohnungseigentum, zu Wohnzwecken geeignetes Erbbaurecht oder zu Wohnzwecken geeignetes Grundeigentum in der Gemeinde Unterdießen haben. Dem Antragssteller werden die Rechte seines Ehepartners, seines nichtehelichen Lebenspartners und seines Lebenspartners (LPartG) zugerechnet. Sind die Eltern eines Bewerbers im Besitz von Immobilien bzw. Baugrundstücken, behält sich der Gemeinderat eine Ablehnung des Antrages vor. Ebenso kann ein Antrag von Bewerbern abgelehnt werden, die rückwirkend innerhalb von 10 Jahren vor dem Vergabedatum Haus- oder Grundbesitz veräußert haben. Dies gilt auch, wenn die Eltern der Bewerber innerhalb des genannten Zeitraums Haus- oder Grundbesitz veräußert haben.       

 

c)         Das Vermögen der Bewerber (max. 2 pro Grundstück) darf insgesamt den Grundstückswert des zu erwerbenden Grundstücks zum Stichtag der Antragsstellung nicht übersteigen.

Zum Vermögen zählen insbesondere alle Immobilien oder Miteigentumsanteile daran
(auch außerhalb des Hoheitsgebiets der Gemeinde), Wertpapiere, Bankguthaben, Bargeld,
Kunstgegenstände, Schmuck, vergleichbare Wertgegenstände usw. Kraftfahrzeuge werden
nur insoweit angerechnet, als deren Zeitwert über 40.000 € liegt; die Anrechnung erfolgt
nur hinsichtlich des darüber hinaus gehenden Betrages. Das Vermögen ist mit dem Zeit-
wert zu beurteilen. Der Antragsteller muss über die vorgenannten Vermögensverhältnisse
wahrheitsgemäß Auskunft geben und deren Richtigkeit versichern.

 

 

2.  Punktekatalog

 

Die sich aus dem Bewertungsbogen ergebende Punktzahl dient als Richtschnur. Ein Rechts-anspruch auf Grunderwerb von der Gemeinde Unterdießen kann nicht abgeleitet werden.  Unbeachtlich davon müssen die Bewerber die Zugangsvoraussetzungen nach Ziffer 1 erfüllt haben.

 

Einkommen

 

Einkommengrenzen                                       Einkommensgrenzen bei erhöhtem Einkommen

 

Paare und Familien

 

Paare und Familien

bis   45.000 €

50 Punkte

 

bis 125.000 €

40 Punkte

bis   60.000 €

40 Punkte

 

bis 130.000 €

30 Punkte

bis   75.000 €

30 Punkte

 

bis 135.000 €

20 Punkte

bis   90.000 €

20 Punkte

 

bis 140.000 €

10 Punkte

bis 110.000 €

10 Punkte

 

ab  145.000 €

  0 Punkte

 

Alleinstehend

 

Alleinstehend

bis 35.000 €

50 Punkte

 

bis   85.000 €

40 Punkte

bis 40.000 €

40 Punkte

 

bis   90.000 €

30 Punkte

bis 50.000 €

30 Punkte

 

bis   95.000 €

20 Punkte

bis 60.000 €

20 Punkte

 

bis 100.000 €

10 Punkte

bis 70.000 €

10 Punkte

 

ab  105.000 €

  0 Punkte

 

+7.000 € je Kind

 

 

Vermögen

 

Vermögensobergrenze: Wert des Grundstücks

 

 

 

 

bis 1/5

50 Punkte

 

 

 

bis 2/5

40 Punkte

 

 

 

bis 3/5

30 Punkte

 

 

 

bis 4/5

20 Punkte

 

 

 

bis 5/5

10 Punkte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kinder

 

Kindergeldberechtigte bzw. unterhaltspflichtige Kinder, welche auch das künftige Gebäude bewohnen werden (max. 200P!)

 

Bis 10 Jahre    je Kind 35 Punkte (oder nachgewiesene Schwangerschaft)

Bis 18 Jahre    je Kind 25 Punkte

Ab 18 Jahre    je Kind 15 Punkte

 

 

Pflegebedürftigkeit

 

Pflegegrad des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen

 

Pflegegrad 2   10 Punkte

Pflegegrad 3   20 Punkte

Pflegegrad 4   35 Punkte

Pflegegrad 5   50 Punkte

 

 

Behinderung

 

Behinderung des Antragsstellers oder mit ihm im Haushalt lebende privilegierte Personen

 

Grad der Behinderung  50 %                5 Punkte

Grad der Behinderung  60 %              10 Punkte

Grad der Behinderung  70 %              15 Punkte

Grad der Behinderung  80 %              25 Punkte

Grad der Behinderung  90 %              35 Punkte

Grad der Behinderung 100 %             50 Punkte

 

 

Ehrenamt

 

Ehrenamt seit min. drei Jahren zu regelmäßig min. 2 Stunden pro Woche in Unterdießener Vereinen oder Vereinszugehörigkeit mit Sonderfunktion oder besonderem Zeitaufwand (z.B. Trainer, Vorstandschaft). Addition der Jahre durch Tätigkeit in mehreren Vereinen ist möglich. Auch die Anerkennung von ehrenamtlichen Tätigkeiten bei nicht örtlichen Vereinen oder Institutionen (BRK, THW, FFw, etc.) ist möglich, dies entscheidet der Gemeinderat im Einzelnen.

 

  3 Jahre

10 Punkte

  6 Jahre

20 Punkte

  9 Jahre

30 Punkte

12 Jahre

40 Punkte

15 Jahre und mehr

50 Punkte

 

Eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Sinne ist die freiwillige Ausübung einer Tätigkeit im sozialen, kulturellen, karitativen oder sportlichen Bereich aus Idealismus und ohne Bezahlung. Eine Tätigkeit, die sich auf repräsentative Tätigkeiten beschränkt, ist davon nicht umfasst. Werden nur nachweisbare und nachgewiesene Unkosten oder Aufwendungen, wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten, Materialkosten, die das Ehrenamt verursacht, erstattet, steht dies einer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht entgegen.

Ein Ehrenamt liegt nicht vor, wenn eine den tatsächlichen Aufwand übersteigende Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Anerkannt werden nur ehrenamtliche Tätigkeiten, für die von der entsprechenden juristischen Person eine Bestätigung vorgelegt wurde, welche die obenstehenden Einzelheiten belegt.

 

 

Ortsansässigkeit

 

Zeiten des Hauptwohnsitzes zum Zeitpunkt der Antragsstellung

Frühere Wohnsitzzeiten werden angerechnet, wenn der Wohnsitz außerhalb von Unterdießen max. eine Zeitspanne von 15 Jahren umfasst

 

1 Jahr                            50 Punkte

2 Jahre                        100 Punkte

3 Jahre                        150 Punkte

4 Jahre                        200 Punkte

5 Jahre                        250 Punkte

 

 

Erwerbstätigkeit

 

(Alternativ zur Ortsansässigkeit, beides kann nicht bepunktet werden!)

 Ausübung einer hauptberuflichen Erwerbstätigkeit in Unterdießen

 

  0 bis   5 Jahre                         70 Punkte

  5 bis 10 Jahre                       140 Punkte

10 bis 15 Jahre                       210 Punkte

 

 

2.1

Um überhaupt einen Bauplatz zu bekommen ist das Erreichen von min. 250 Punkten notwendig!

Generell ausgeschlossen werden Bewerber mit geeignetem Wohnungseigentum oder Baugrundstücken, sowie Bewerber deren Eltern im Eigentum einer Immobilie oder eines Baugrundstücks sind (außer das von Ihnen selbst bewohnte Eigentum).

 

 

2.2

Die Grundstücke werden an die Antragssteller mit den höchsten Punkten vergeben. Bei Punktegleichstand entscheidet das Los. Änderungen der maßgeblichen Umstände für die Berechtigung werden bis zum Abschluss des Kaufvertrags, für die Bewertung bis zur Zuschlagsentscheidung berücksichtigt, wobei der Antragsteller Änderungen der Gemeinde unverzüglich in Textform mitzuteilen hat.

 

 

3. Künftige Verpflichtungen des Käufers

 

3.1

Der Antragsteller hat innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundungstag mit dem Bau des im Bebauungsplan vorgesehenen Wohngebäudes zu beginnen, und innerhalb von drei Jahren den Rohbau fertigzustellen und, und innerhalb von fünf Jahren das Wohnhaus einschließlich Außenputz fertigzustellen.

 

3.2

Der Antragsteller hat das von ihm errichtete Wohnhaus auf die Dauer von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit selbst zu bewohnen und nicht zu veräußern.

 

3.3

Sollte der Käufer einer der Verpflichtungen gem. 3.1 und/oder 3.2 zuwiderhandeln, ist er verpflichtet das Vertragsgrundstück an die Gemeinde Unterdießen lastenfrei zurück zu übertragen oder eine Kaufpreiserhöhung in Höhe der Differenz des zu dem Zeitpunkt geltenden Verkehrswertes (Gutachten ist vom Käufer zu tragen) und dem bezahlten Kaufpreis zu bezahlen; welche Option Anwendung findet, entscheidet der Gemeinderat im Einzelnen.

 

3.4

Bei vorsätzlichen Falschangaben durch den Bewerber/Paar behält sich die Gemeinde eine lastenfreie Rücknahme des Grundstücks bzw. eine Aufzahlung zum aktuellen Bodenrichtwert vor.

 

3.5

Jedem Bewerber / Paar wird nur ein Baugrundstück vergeben.

.

 

 

 

Diese Richtlinien wurden am 07.02.2023 im Gemeinderat Unterdießen beschlossen und gelten ab sofort.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Dieses Modell soll für Bewerber gelten, welche die Einkommensgrenze einhalten. Diese können den Bauplatz(Dornstetten). dann für 190€/m² erwerben.

 

Für Bewerber mit erhöhtem Einkommen gelten dieselben Richtlinien, außer die Einkommensgrenzen, diese sind erhöht. Der Bauplatz(Dornstetten) im Modell für Bauwerber mit erhöhtem Einkommen kostet dann 350 €/m². In diesem Fall entscheidet der Gemeinderat Unterdießen im Einzelfall, ein Anspruch auf Zuweisung eines Baugrundstücks besteht nicht.

 

Für zukünftige Baugebiete legt der Gemeinderat die Preise für den Bauplatz, immer zeitaktuell fest.