abgelehnt

Ja: 0, Nein: 9

Sachvortrag:

 

In Oberdießen im Bereich Flurstraße / Unterdießener Str. befindet sich eine Fahrbahnentwässerung welche im Wiesbach endet. Diese gehört der Gemeinde, verläuft aber über drei Flurstücke im Privatbesitz. Für ein Grundstück liegt ein genehmigter Bauantrag vor, für das zweite Grundstück liegt ein Bauantrag vor, dafür wird das gemeindliche Einvernehmen in dieser GRS angefragt.

Beide Bauherren schlagen vor den Kanal im Zuge der Bauarbeiten auf ihren Grundstücken so zu verlegen, dass die jeweiligen Bauvorhaben ermöglicht werden.

Dafür wären Dienstbarkeiten zu Gunsten der Gemeinde auf den Grundstücken notwendig, es würden keine Kosten für die Gemeinde entstehen.

Nach Ansicht der Verwaltung ist es sinnvoller zu prüfen, ob die Straßenentwässerung mittels Sickerschacht und vorgeschaltetem Absetzschacht im Bereich nördlich der Fahrbahn der Flurstraße eingebaut werden kann, sodass keine Einleitung in den Wiesbach erfolgt und keine Dienstbarkeiten notwendig sind.

Um die Baugrundstücke Satzungs- und  Ordnungsgemäß zu erschließen ist es außerdem sowieso notwendig, die Straße bei beiden Grundstücken zu öffnen. Die Kosten dafür werden mittels Beitrags- und Erschließungssatzung nach Fertigstellung der Baumaßnahmen umgelegt.

Ein vergleichbares Bauvorhaben wurde vor kurzem in Seestall durch die Firma Amberg für die Gemeinde Fuchstal realisiert. Die Kosten dafür beliefen sich auf ca. 10.000,-€ netto.

 

Nach Prüfung hat sich ergeben, das eine Verlegung wie beschrieben möglich ist. Alternativ wäre der Einbau im unbefestigten Bereich nördlich der Flurstraße zw. Fahrbahn und dem anliegenden Privatgrundstück möglich.

 


Beschluss:

 

Die Versickerungsanlage soll durch die Firma Amberg zum Preis von ca. 10.000,-€ im unbefestigten Bereich vor dem Grundstück Flurstraße 3 eingebaut werden.