Sachvortrag:
In Oberdießen im
Bereich Flurstraße / Unterdießener Str. befindet sich eine Fahrbahnentwässerung
welche im Wiesbach endet. Diese gehört der Gemeinde, verläuft aber über drei
Flurstücke im Privatbesitz. Für ein Grundstück liegt ein genehmigter Bauantrag
vor, für das zweite Grundstück liegt ein Bauantrag vor, dafür wird das
gemeindliche Einvernehmen in dieser GRS angefragt.
Beide Bauherren schlagen
vor den Kanal im Zuge der Bauarbeiten auf ihren Grundstücken so zu verlegen,
dass die jeweiligen Bauvorhaben ermöglicht werden.
Dafür wären
Dienstbarkeiten zu Gunsten der Gemeinde auf den Grundstücken notwendig, es
würden keine Kosten für die Gemeinde entstehen.
Nach Ansicht der
Verwaltung ist es sinnvoller zu prüfen, ob die Straßenentwässerung mittels
Sickerschacht und vorgeschaltetem Absetzschacht im Bereich nördlich der
Fahrbahn der Flurstraße eingebaut werden kann, sodass keine Einleitung in den
Wiesbach erfolgt und keine Dienstbarkeiten notwendig sind.
Um die Baugrundstücke
Satzungs- und Ordnungsgemäß zu
erschließen ist es außerdem sowieso notwendig, die Straße bei beiden
Grundstücken zu öffnen. Die Kosten dafür werden mittels Beitrags- und
Erschließungssatzung nach Fertigstellung der Baumaßnahmen umgelegt.
Ein vergleichbares
Bauvorhaben wurde vor kurzem in Seestall durch die Firma Amberg für die
Gemeinde Fuchstal realisiert. Die Kosten dafür beliefen sich auf ca. 10.000,-€ netto.
Nach Prüfung hat sich
ergeben, das eine Verlegung wie beschrieben möglich ist. Alternativ wäre der
Einbau im unbefestigten Bereich nördlich der Flurstraße zw. Fahrbahn und dem
anliegenden Privatgrundstück möglich.
Beschluss:
Die Versickerungsanlage soll durch die Firma Amberg zum Preis von ca. 10.000,-€ im unbefestigten Bereich vor dem Grundstück Flurstraße 3 eingebaut werden.