beschlossen

Ja: 9, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Das Grundstück befindet sich innerhalb des Gebietes „Rahmenplan Ortsentwicklung Oberdießen“. Der Rahmenplan dient als Empfehlung und hat keine rechtlich bindende Wirkung, wie z.B. eine Veränderungssperre oder ein Bebauungsplan.

Das Dach im Bereich des geplanten Umbaus soll angehoben und mit zwei Zwerchgiebeln zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Da es sich um ein ortsbildprägendes Gebäude handelt, ist es möglich, dass die veränderte Dachstruktur durch 2 Zwerchgiebel und eine nicht mehr durchgehende Firstlinie, nicht mehr vom Einfügegebot des §34 BauGB erfasst ist. Das gemeindliche Einvernehmen müsste in diesem Fall versagt werden.

Die Errichtung einer Doppelgarage und Terrassenüberdachung wäre unkritisch.

 


Beschluss:

 

Zum Bauantrag BA 1/2023Ud, Umbau Wohnhaus m. Neubau Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 12; Gemarkung Oberdießen, Bachstraße 9, wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.