Sachvortrag:
Das Vorhaben unterliegt dem § 34 BauGB (umliegende Bebauung). Die Fläche
ist im Flächennutzungsplan als Dorfmischgebiet dargestellt. Das Grundstück
befindet sich innerhalb des Gebietes „Rahmenplan Ortsentwicklung Oberdießen“.
Der Rahmenplan dient als Empfehlung und hat keine rechtlich bindende Wirkung,
wie z.B. eine Veränderungssperre oder ein Bebauungsplan.
Das Dach im Bereich des geplanten Umbaus soll angehoben und mit zwei
Zwerchgiebeln zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Da es sich um ein
ortsbildprägendes Gebäude handelt, ist es möglich, dass die veränderte
Dachstruktur durch 2 Zwerchgiebel und eine nicht mehr durchgehende Firstlinie,
nicht mehr vom Einfügegebot des §34 BauGB erfasst ist. Das gemeindliche
Einvernehmen müsste in diesem Fall versagt werden.
Die Errichtung einer Doppelgarage und Terrassenüberdachung wäre
unkritisch.