Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend
genannte Straße gewidmet:
Römerfeld
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Römerfeld“
(Teilfläche der FlNr. 94/22 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße
festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer
Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche
Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Römerfeld“ bestehend aus der Teilfläche der FlNr. 94/22
Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur
Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 85/0 Gemarkung Seestall
(Lechhaldenfeld)
Endpunkt: FlNr.
94/12 Gemarkung Seestall (Römerfeld 4)
FlNr.
94/9 Gemarkung Seestall (Nähe Johann-Baader-Straße)
Länge: 0,345
km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.