beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Römerfeld

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Römerfeld“ (Teilfläche der FlNr. 94/22 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 


Beschluss:

 

Die Straße „Römerfeld“ bestehend aus der Teilfläche der FlNr. 94/22 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             FlNr. 85/0 Gemarkung Seestall (Lechhaldenfeld)

Endpunkt:                    FlNr. 94/12 Gemarkung Seestall (Römerfeld 4)

                                    FlNr. 94/9 Gemarkung Seestall (Nähe Johann-Baader-Straße)

Länge:                         0,345 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:                        keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.