Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend
genannte Straße gewidmet:
Nähe Römerfeld
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Römerfeld“
(FlNr. 94/23 und Teilfläche FlNr. 94/22 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche
Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung
einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg).
Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht
(Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Nähe Römerfeld“ bestehend aus FlNr. 94/23 und Teilfläche
FlNr. 94/22 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2
BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 85/0 Gemarkung Seestall
(Lechhaldenfeld)
Endpunkt: FlNr.
94/21 Gemarkung Seestall (Römerfeld 6)
Länge: 0,036
km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: Fuß- und
Radweg
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.