beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Nähe Römerfeld

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Nähe Römerfeld“ (FlNr. 94/23 und Teilfläche FlNr. 94/22 Gemarkung Seestall) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße (in ihrer Benutzungsart eingeschränkt als Fuß- und Radweg). Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).

 


Beschluss:

 

Die Straße „Nähe Römerfeld“ bestehend aus FlNr. 94/23 und Teilfläche FlNr. 94/22 Gemarkung Seestall wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             FlNr. 85/0 Gemarkung Seestall (Lechhaldenfeld)

Endpunkt:                    FlNr. 94/21 Gemarkung Seestall (Römerfeld 6)

Länge:                         0,036 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:            Fuß- und Radweg

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.