Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend
genannte Straße gewidmet:
Himmelbach
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Himmelbach“ (FlNr.
574/8 und 572 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die
Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die
Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht
(Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Himmelbach“ bestehend aus FlNr. 574/8 und 572 Gemarkung
Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße
gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 574/23 Gemarkung Leeder (Nähe
Kreuzstraße)
Endpunkt: FlNr.
306/0 Gemarkung Leeder (Vom Hohenwarter Weg ins Brächle)
Länge: 0,184
km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.