beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Himmelbach

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Himmelbach“ (FlNr. 574/8 und 572 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Himmelbach“ bestehend aus FlNr. 574/8 und 572 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             FlNr. 574/23 Gemarkung Leeder (Nähe Kreuzstraße)

Endpunkt:                    FlNr. 306/0 Gemarkung Leeder (Vom Hohenwarter Weg ins Brächle)

Länge:                         0,184 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:            keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.