Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend
genannte Straße gewidmet:
Gansäcker
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Gansäcker“ (FlNr.
572/30 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist
hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat
das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Gansäcker“ bestehend aus FlNr. 572/30 Gemarkung Leeder wird
gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 572/0 Gemarkung Leeder
(Himmelbach)
Endpunkt: FlNr.
306/0 Gemarkung Leeder (Vom Hohenwarter Weg ins Brächle)
Länge: 0,150
km
Straßenbaulast: Auf
gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.