beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße gewidmet:

 

Gansäcker

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Straße „Gansäcker“ (FlNr. 572/30 Gemarkung Leeder) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Gansäcker“ bestehend aus FlNr. 572/30 Gemarkung Leeder wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             FlNr. 572/0 Gemarkung Leeder (Himmelbach)

Endpunkt:                    FlNr. 306/0 Gemarkung Leeder (Vom Hohenwarter Weg ins Brächle)

Länge:                         0,150 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge - Gemeinde Fuchstal

Widmungsbe-

schränkungen:                        keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.