Sachvortrag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Fuchstal nimmt vom erneuten
Auslegungsverfahren gemäß § 4a BauGB
i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis.
Der Gemeinderat der Gemeinde Fuchstal hat die eingegangenen
Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Planunterlagen werden
entsprechend der Ergebnisprüfung redaktionell ergänzt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Fuchstal beschließt aufgrund §
10 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Modellautorennstrecke und
Modellflugplatz“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.02.2023
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
„Modellautorennstrecke und Modellflugplatz“ mit der öffentlichen Bekanntmachung
in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).