beschlossen

Ja: 12, Nein: 0

Sachvortrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Fuchstal nimmt vom erneuten Auslegungsverfahren gemäß        § 4a BauGB i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Kenntnis.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Fuchstal hat die eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig geprüft und alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Planunterlagen werden entsprechend der Ergebnisprüfung redaktionell ergänzt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Fuchstal beschließt aufgrund § 10 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Modellautorennstrecke und Modellflugplatz“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 15.02.2023

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Modellautorennstrecke und Modellflugplatz“ mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft zu setzen (§ 10 Abs. 3 BauGB).