beschlossen

Ja: 10, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße aus Gründen der Unklarheit erneut gewidmet:

 

Am Käppelesbrunnen

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete und bereits eingetragene Straße „Am Käppelesbrunnen“ (FlNr. 182/8 Gemarkung Unterdießen) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Am Käppelesbrunnen“ bestehend aus FlNr. 182/8 Gemarkung Unterdießen wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erneut zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             FlNr. 13/35 Gemarkung Unterdießen (Ellighofer Straße)

Endpunkt:                    FlNr. 187/1, 182/14 und FlNr. 181/4 jew. Gemarkung Unterdießen

Länge:                         0,154 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge - Gemeinde Unterdießen

Widmungsbe-

schränkungen:                        keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.