Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße aus Gründen der Unklarheit erneut gewidmet:
Am Käppelesbrunnen
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete und bereits eingetragene Straße „Am Käppelesbrunnen“ (FlNr. 182/8 Gemarkung Unterdießen) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Am Käppelesbrunnen“ bestehend aus FlNr. 182/8 Gemarkung Unterdießen wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erneut zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 13/35 Gemarkung Unterdießen (Ellighofer Straße)
Endpunkt: FlNr. 187/1, 182/14 und FlNr. 181/4 jew. Gemarkung Unterdießen
Länge: 0,154 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde Unterdießen
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.