beschlossen

Ja: 11, Nein: 0

Sachvortrag:

 

In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße aus Gründen der Unklarheit erneut gewidmet:

 

Wendelsteinweg

 

Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete und bereits eingetragene Straße „Wendelsteinweg“ (FlNr. 301/12 Gemarkung Oberdießen) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).


Beschluss:

 

Die Straße „Wendelsteinweg“ bestehend aus FlNr. 301/12 Gemarkung Oberdießen wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erneut zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             FlNr. 303/16 Gemarkung Oberdießen (Zugspitzweg)

Endpunkt:                    Nordgrenze FlNr. 300 Gemarkung Oberdießen (An den Gärten)

Länge:                         0,073 km

Straßenbaulast:           Auf gesamter Länge - Gemeinde Unterdießen

Widmungsbe-

schränkungen:                        keine

 

Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.