Sachvortrag:
In Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes wird die nachfolgend genannte Straße aus Gründen der Unklarheit erneut gewidmet:
Wendelsteinweg
Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete und bereits eingetragene Straße „Wendelsteinweg“ (FlNr. 301/12 Gemarkung Oberdießen) ist als öffentliche Straße festgesetzt. Die Straße ist hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung einer Ortsstraße. Die Gemeinde hat das nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Verfügungsrecht (Eigentum).
Beschluss:
Die Straße „Wendelsteinweg“ bestehend aus FlNr. 301/12 Gemarkung Oberdießen wird gemäß Art. 6 Abs. 1 i.V. mit Art. 46 Nr. 2 BayStrWG erneut zur Ortsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: FlNr. 303/16 Gemarkung Oberdießen (Zugspitzweg)
Endpunkt: Nordgrenze FlNr. 300 Gemarkung Oberdießen (An den Gärten)
Länge: 0,073 km
Straßenbaulast: Auf gesamter Länge - Gemeinde Unterdießen
Widmungsbe-
schränkungen: keine
Der Lageplan wird Bestandteil des Beschlusses.