beschlossen

Ja: 12, Nein: 3

Sachvortrag:

 

Es liegt der Bauantrag zum Bau eines Lagerstadels für die Blaskapelle Leeder vor. Der Stadel soll auf dem Grundstück der Gemeinde, Weldener Str. 5 und 5a (Grundschule Leeder) errichtet werden. Das Bauvorhaben wird nach §34 BauGB beurteilt und fügt sich ein. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.


Beschluss:

Zum Bauantrag BA 07/2023Fu, Neubau eines Lagerstadels auf dem Grundstück

FlNr. 36; Gemarkung Leeder, Weldener Str. 5 und 5a; wird das Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.