Sachvortrag:
Das Vorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB), innerhalb einer bestehenden Siedlung. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Fläche f. d. Landwirtschaft dargestellt.
Ein bisher als landwirtschaftlich genutztes Gebäude soll teilweise zu Wohnraum umfunktioniert werden.
Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde mit GR-Beschluss v. 2.9.2021 und Bescheid vom 6.10. und 7.11.2022 positiv beschieden.
Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt und die Erschließung ist durch Bestandsleitungen und eine ausreichend dimensionierte Kleinkläranlage gesichert (§ 35 BauGB Abs. 2).